• Immobiliengutachten Rhein-Sieg-Kreis

    Als Sachverständiger für bebaute und unbebaute Grundstücke, bin ich für meine Kunden im gesamten Rhein-Sieg-Kreis und den Städten Köln und Bonn tätig. Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie kann Risiken bergen, ich helfen Ihnen gerne.

  • Immobiliengutachen Köln

    In einer Stadt mit stetig steigenden Grundstückspreisen wie die Stadt Köln, ist es für Eigentümer eines bebauten oder unbebauten Grundstücks zunehmend schwerer geworden den Wert ihrer Liegenschaft zu bestimmen.

  • Immobiliengutachten Bonn

    Die stetig steigende Nachfrage nach Immobilien, lässt auch auf dem Bonner Immobilienmarkt die Grundstückspreis rapide ansteigen. Mit einem Verkehrswertgutachten erhalten Sie eine genau Angabe über den aktuellen Wert Ihrer Liegenschaft.

  • Wohnflächenberechung

    Für meine Kunden erstelle ich Wohnflächenberechnungen gemäß der aktuellen Wohnflächenverordnung (WoFlV)

  • Energieausweis gemäß EnEV 2014

    Der Energieausweis gibt Auskunft über die Effizienzklasse eines Gebäudes. Seit dem Inkrafttreten der Energieeinsparungsverordnung im Jahre 2014, ist für Verkäufer und Vermieter die Vorlage eines Energieausweises der gemäße der EnEV 2014 ausgestellt wurde Pflicht.

Wohnflächenberechnung

Erfahrungsgemäß gehen Bauunterlagen im Laufe der Jahre verloren, sind unleserlich geworden oder halten den aktuellen Vorschriften nicht Stand.

In diesen Fällen lohnt es sich eine Wohnflächenberechnung erstellen zu lassen.

Mit Hilfe moderner Messinstrumente werden alle Räumlichkeiten die für wohnwirtschaftliche Zwecke vorgesehen sind vermessen und die Wohnfläche gemäß der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (WoFlV Wohnflächenverordnung) ermittelt.


Wohnflächenverordnung WoFlV

Die Berechnung der Wohnfläche erfolgt auf Grundlage der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung - WoFlV) vom 25.11.2003. Die WoFlV basiert auf den §§ 42 bis 44 der II. Berechnungsverordnung vom 17.10.1957 und löste diese ab.

Insbesondere in der Anwendung des Ertragswertverfahrens, bei dem marktübliche Vergleichsmieten zum Einsatz kommen, bin ich dazu angehalten die Berechnungsmethode anzuwenden die der Vermieterpraxis am nächsten ist.


Weitere Berechnungsmethoden

Weitere Berechnungsmethoden sind:

  • Wohnflächenfläche nach der DIN 283
  • Wohnfläche nach der II. Berechnungsverordnung
  • Nutzfläche nach der DIN 277

Die Anwendung der hier aufgezeigten Berechnungsmethoden werden überwiegend bei Wertermittlungsverfahren eingesetzt, bei denen die Wohnfläche keinen direkten Einfluss auf den Sachwert eines bebauten Grundstücks hat.


Lohmar

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