zert. Sachverständiger für die Bewertung
bebauter und unbebauter Grundstücke
Deutschen Gutachter und Sachverständigen Verbands e.V.
Mitgliedsnummer: EU #DE/6009
Prüfziffer: VI-DE89842
zert. Sachverständiger für die Bewertung
bebauter und unbebauter Grundstücke
Verband freier Bau- und
Bodensachverständiger e.V.
Immobilienkaufmann IHK
Drachenfelsstr. 9
53797 Lohmar
Telefon: +49 22 05 / 93 77 77 8
Telefon: +49 22 05 / 73 89 24 9
Mobil: +49 151 / 12 58 57 42
bewertung@immobiliengutachten-rhein-sieg.de
Sachverständiger im Rhein-Sieg-Kreis
Guten Tag liebe Besucher,
es freut mich Sie auf meiner Homepage begrüßen zu dürfen.
Als Sachverständiger für bebaute und unbebaute Grundstücke, bin ich für meine Kunden im gesamten Rhein-Sieg-Kreis und den Städten Köln und Bonn tätig.
Der Verkehrswert Ihrer Immobilie ist immer von wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmalen abhängig, diese gilt es zu ermitteln und sachverständig zu bewerten.
So individuell wie Ihre Immobilie, so individuell ist auch die Bewertung Ihres Objekts.
Einer großen Entscheidung sollte zunächst eine aussagekräftige Information vorangehen. Eine Information die es Ihnen ermöglicht Risiken abzuwägen oder gar auszuschließen.
Meine Aufgabe ist es, Ihnen umfassende Informationen über den Zustand und den Wert der von Ihnen gewählten Immobilie an die Hand zu geben, sodass Sie eine gute Entscheidung treffen können.
Hier kostenloses und unverbindliches Erstgespräch vereinbaren.
Der Rhein-Sieg-Kreis
Der Rhein-Sieg-Kreis ist ein Landkreis im Süden des Landes Nordrhein-Westfalen. Kreisstadt ist Siegburg. Die Stadt Troisdorf ist die bevölkerungsstärkste Stadt des Rhein-Sieg-Kreises. Der Rhein-Sieg-Kreis mit seinen 19 Gemeinden erstreckt sich über eine Gebietsflächen von 1.153,21 km².
Zugehörige Gemeinden sind:
Alfter, Bad Honnef, Bornheim, Eitorf, Hennef, Königswinter, Lohmar, Meckenheim, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Niederkassel, Rheinbach, Ruppichteroth, Sankt Augustin, Siegburg, Swisttal, Troisdorf, Wachtberg, Windeck
Die Einwohnerzahl des Rhein-Sieg-Kreises wird mit rund 599.000 Einwohnern beziffert.
Laut der im Grundstücksmarktbericht des Jahres 2019 veröffentlichten Zahlen, wurden im Jahr 2018, 2.349 Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 130.300 m², die mit Ein- und Zweifamilienhäuser bebaut sind, gekauft beziehungsweise verkauft.
Das gesamte Transaktionsvolumen belief sich dabei auf rund 710.200.000
Euro.
(Quellen: Stadt Siegburg, Boris NRW,
Gutachterausschuss des Rhein-Sieg-Kreises und der Stadt Troisdorf,
Wikipedia)
Wappen des
Rhein-Sieg-Kreises
Einzugsgebiet
Das Einzugsgebiet meiner Tätigkeit umfasst die Städte und Kreise:
Bad Honnef -Bornheim -Hennef (Sieg) -Königswinter -Lohmar -Meckenheim -Niederkassel -Rheinbach -Sankt Augustin -Siegburg -Troisdorf -Bonn -Köln -Leverkusen -Düsseldorf -Euskirchen -Rösrath -Overath -Jülich -Niederkassel -Rheinbach -Solingen -Zülpich -Brühl -Frechen -Kerpen -Siegen -Bergheim -Bergisch Gladbach -Dormagen -Düren -Grevenbroich
Meine Dienstleistung auf einen Blick
- Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB
- Kurzgutachten in Anlehnung an § 194 BauGB
- Wohnflächenberechnung nach WoFlV
- Energieausweis nach EnEV 2014
- Kaufbegleitung und Werteinschätzung
- Verkaufsberatung
- Beschaffung aller notwendigen Unterlagen
Verkehrswertgutachten
Ein Gutachten soll den Verkehrswert eines bebauten oder unbebauten Grundstücks zu einem bestimmten Stichtag darstellen.
Die Beweggründe warum sich meine Kunden ein Gutachten über den Verkehrswert einer Immobilie erstellen lassen, sind privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Natur.
Ob eine vollständiges Verkehrswertgutachten oder ein Kurzgutachten zweckdienlich ist, hängt somit auch davon ab welchem Zweck das Gutachten dienen soll. mehr →
Wohnflächenberechnung
Erfahrungsgemäß gehen Bauunterlagen im Laufe der Jahre verloren, sind unleserlich geworden oder halten den aktuellen Vorschriften nicht Stand.
In diesen Fällen lohnt es sich eine Wohnflächenberechnung erstellen zu lassen.
Mit Hilfe moderner Messinstrumente werden alle Räumlichkeiten die für wohnwirtschaftliche Zwecke vorgesehen sind vermessen und die Wohnfläche gemäß der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (WoFlV Wohnflächenverordnung) ermittelt. mehr →
Energieausweis
Im Verkauf oder in der Vermietung von Immobilien ist der Nachweis eines Energieausweises Pflicht. Der Energieausweis gibt Auskunft über den energetischen Zustand des Objekts. Außer allgemeiner Informationen zum Gebäude, beinhaltet der Energieausweis weitergehenden Angaben zu der Heiztechnik, dem Brennstoff und der Energieeffizienzklasse des Gebäudes. Die im Energieausweis aufgeführten Angaben sollen helfen die zu erwartenden Energiekosten und den Sanierungsaufwand abzuschätzen.
Grundsätzlich ist seit dem Inkrafttreten der Energieeinsparungsverordnung im
Jahre 2014, der Nachweis eines Energieausweises bei dem Verkauf, der Vermietung
oder der Verpachtung zwingend erforderlich.
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→
Lohmar
Drachenfelsstr. 9
53797 Lohmar
Telefonnummern
Telefon: +49 22 05 / 93 77 77 8
Telefon: +49 22 05 / 73 89 24 9
Mobil:
+49 151 / 12 58 57 42