• Immobiliengutachten Rhein-Sieg-Kreis

    Als Sachverständiger für bebaute und unbebaute Grundstücke, bin ich für meine Kunden im gesamten Rhein-Sieg-Kreis und den Städten Köln und Bonn tätig. Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie kann Risiken bergen, ich helfen Ihnen gerne.

  • Immobiliengutachen Köln

    In einer Stadt mit stetig steigenden Grundstückspreisen wie die Stadt Köln, ist es für Eigentümer eines bebauten oder unbebauten Grundstücks zunehmend schwerer geworden den Wert ihrer Liegenschaft zu bestimmen.

  • Immobiliengutachten Bonn

    Die stetig steigende Nachfrage nach Immobilien, lässt auch auf dem Bonner Immobilienmarkt die Grundstückspreis rapide ansteigen. Mit einem Verkehrswertgutachten erhalten Sie eine genau Angabe über den aktuellen Wert Ihrer Liegenschaft.

  • Wohnflächenberechung

    Für meine Kunden erstelle ich Wohnflächenberechnungen gemäß der aktuellen Wohnflächenverordnung (WoFlV)

  • Energieausweis gemäß EnEV 2014

    Der Energieausweis gibt Auskunft über die Effizienzklasse eines Gebäudes. Seit dem Inkrafttreten der Energieeinsparungsverordnung im Jahre 2014, ist für Verkäufer und Vermieter die Vorlage eines Energieausweises der gemäße der EnEV 2014 ausgestellt wurde Pflicht.

Energieausweis

Im Verkauf oder in der Vermietung von Immobilien ist der Nachweis eines Energieausweises Pflicht. Der Energieausweis gibt Auskunft über den energetischen Zustand des Objekts. Außer allgemeiner Informationen zum Gebäude, beinhaltet der Energieausweis weitergehenden Angaben zu der Heiztechnik, dem Brennstoff und der Energieeffizienzklasse des Gebäudes. Die im Energieausweis aufgeführten Angaben sollen helfen die Energiekosten abzuschätzen.

Grundsätzlich ist seit dem Inkrafttreten der Energieeinsparungsverordnung im Jahre 2014, der Nachweis eines Energieausweises bei dem Verkauf, der Vermietung oder Verpachtung zwingend erforderlich.


Zweck und Anwendungsbereich

Zweck dieser Verordnung ist die Einsparung von Energie in Gebäuden. In diesem Rahmen und unter Beachtung des gesetzlichen Grundsatzes der wirtschaftlichen Vertretbarkeit soll die Verordnung dazu beitragen, dass die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung, insbesondere ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand bis zum Jahr 2050, erreicht werden. Neben den Festlegungen in der Verordnung soll dieses Ziel auch mit anderen Instrumenten, insbesondere mit einer Modernisierungsoffensive für Gebäude, Anreizen durch die Förderpolitik und einem Sanierungsfahrplan, verfolgt werden. § 1 Energieeinsparungsverordnung (EnEV 2014)


Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis gibt den gesamten Energieverbrauch eines Objekts wieder. Hierbei steht in erster Linie das Verbrauchsverhalten der Bewohner beziehungsweise der Nutzer im Vordergrund.

Die Ermittlung der Effizienzklasse erfolgt auf der Grundlage der Verbrauchswerte der vergangenen Jahre.

Eine Einstufung der Effizienzklasse für das gesamte Gebäude kann auf der Grundlage dieser Werte nicht erfolgen.


Bedarfsausweis

Im Gegensatz zum Energieverbrauchsausweis wird für den Energiebedarfsausweis die Energieeffizienz des gesamten Gebäudes errechnet. Das Verbrauchsverhalten der Bewohner beziehungsweise Nutzer des Gebäudes wir hierbei außerachtgelassen.

Die Eigentümer eines Gebäudes können sich wahlweise für den Energieverbrauchsausweis oder Energiebedarfsausweis entscheiden. Eine Ausnahme sind Gebäude die vor dem 1.11.1977 errichtet wurden, hier ist der Energiebedarfsausweis Pflicht.


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